Koran und Offenbarungsanlässe: Mit der Tradition zur modernen Interpretation

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Die Islam-Debatte hat viele negative Bilder in weiten Teilen der Bevölkerung verfestigt. Der Islam sei nicht mit der hiesigen Werteordnung oder dem Grundgesetz vereinbar. Als Begründung wird oft eine fehlende „Aufklärung“ angeführt. „Der Islam“ müsse als Nachzügler der Moderne endlich eine historisch-kritische Methode entwickeln. Doch wer in historische Hadith-Literatur (anm. Hadith=Prophetenüberlieferung) und Werke zu Koranexegese und islamischer Rechtsfindungsmethoden blickt, der erkennt, dass der Islam bereits über eine eigene historische bzw. historisierende Methode verfügt – und das seit Jahrhunderten.

Die Koranoffenbarung als jahrelanger Prozess

Die Rede ist von einem Terminus Technicus der Koranexegese, der im Deutschen gern mit „Offenbarungsanlässe“ (arab. asbab an-nuzul) übersetzt wird. Laut der Encyclopaedia of the Qurʾān handelt es sich dabei zumeist um Berichte, die von Prophetengefährten überliefert worden seien. Muslimische Exegeten berücksichtigten stets bei ihren Interpretationen des Koran die Biographie des Propheten Mohammed und vertraten stets die Ansicht, dass zahlreiche Offenbarungen als Reaktion auf konkrete Lebensereignisse bei Mohammed erfolgt seien.

IMG_0547Der oftmals dialogische Aufbau des Koran sei, so die Islamwissenschaftlerin Birgit Krawietz, der 22-jährigen Dauer der Offenbarungen Gottes an Mohammed geschuldet. Es ist somit eine Grundlage islamischer Tradition, dass der Koran in bestimmte historische Kontexte mit einem bestimmten Publikum hineinoffenbart worden ist und sich somit die koranische Sprache an ein gewisses Publikum richtet, das es so aber nur zu dieser damaligen Zeit gab.

Die traditionellen Offenbarungsanlässe im Kontrast zu modernen Extremisten

Mit größer werdendem Abstand zur Zeit Mohammeds wurden die Hadithe der Offenbarungsanlässe in eigenen Werken gesammelt. Die zwei wichtigsten Gelehrten waren Ali ibn Aḥmad al-Wahidi an-Nisaburi (st. 1075) und Dschalal ad-Din as-Suyuti (st. 1505). Ersterer verfasste das viel rezipierte Werk Buch der Offenbarungsanlässe (arab. kitab asbab an-nuzul). Viele der Hadithe sprechen bei Betrachtung eine ganz andere Sprache als die Neosalafisten und Dschihadisten heutzutage.

So werden beispielsweise bei al-Wahidi für den Koranvers

„kein Zwang ist in der Religion“ (2:256)

vier Offenbarungsanlässe in Form von Hadithen angegeben.

Dem ersten Hadith nach sei die Herabsendung erfolgt, als eine muslimische Frau, bekümmert über den Tod ihres Kindes, ihr neues Kind jüdisch werden lassen wollte und sich die Muslime darüber beschwerten. Als Folge eines Streits darüber sei der Vers herabgesandt worden mit dem Ziel, dass niemand zum Islam gezwungen werden dürfe.

Die zweite Überlieferung handelt von einem Sohn, der zum Ärger seines Vaters Christ wurde. Der Vater wollte dies nicht akzeptieren.

Der dritte Grund handelt von einem Vater, dessen zwei Söhne das Christentum annahmen. Als der Vater beide nicht allein lassen wollte, ehe sie den Islam angenommen hätten, habe er den Mohammed aufgesucht, um sie zum Islam zwingen zu können. Nachdem der Vers „kein Zwang ist in der Religion“ offenbart worden sei, sei der Vater gegangen und habe sie ihre eigenen Wege gehen lassen.

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Dem vierten Offenbarungsanlass zufolge hatten einige Muslime Milchmütter, die jüdischen Stämmen angehörten, welche vertrieben werden sollten, nachdem es zu kriegerischen Auseinandersetzungen gekommen war. Besagte junge Muslime wollten sich den jüdischen Stämmen und dem Judentum anschließen, also vom Islam abfallen und mit den jüdischen Milchmüttern gehen. Als ihre Familien sie zum Islam zwingen wollten sei „kein Zwang ist in der Religion“ offenbart worden und sie konnten in Frieden mit den Stämmen ziehen. Nur der zweite Offenbarungsgrund gilt in der traditionellen Auslegung als aufgehoben, womit drei nach wie vor gelten würden.

Wie sehr widerspricht der Geist dieser Hadithe doch den Hetzreden der Neosalafisten und der Dschihadisten! Nicht auszudenken was die Terrorgruppe IS mit jungen Muslimen in Mossul oder Raqqa machen würde, die – analog zur prophetischen Tradition – zum Christentum konvertieren und mit ihren christlichen Milchmüttern wegziehen wollen würden. (das Werk al-Wahidis gibt es hier auf Englisch)

Historische und historisierende Methoden bei modernen Gelehrten

Viele Gelehrte der Moderne wollten sich gegen eine zunehmende Erstarrung islamischer Gelehrsamkeit und Exegese stemmen und an die lebhafte Kultur der Vergangenheit anknüpfen. Mit der Rechtsfindungsmethode des Idschtihad, dem eigenständigen Raisonnement, wollten sie die ambige islamische Normenfindungslehre und Theologie zu neuer Blüte führen.

Einer von ihnen war der als „liberal“ geltende Ägypter Nasr Hamid Abu Zaid. Auf Grundlage historischer Kontextualisierungen, einer sprachwissenschaftlichen Koranexegese und einer Hinwendung zu Sinn und Zweck von Normen (maqasid asch-scharia) führte der Neuinterpretationen durch. So zum Beispiel bei Sure 5:5. Darin wird eine Heirat zwischen einem muslimischen Mann und einer Frau der Buchreligionen (Juden, Christen) erlaubt. Umgekehrt ist dies nach klassisch-islamischem Recht nicht möglich. Grund der Offenbarung sei aber der Aufruf zu einem sozialen Miteinander gewesen. Mit Blick auf moderne Geschlechtergerechtigkeit könne auch der damalige patriarchale Kontext berücksichtigt und heute volle Geschlechtergerechtigkeit eingeführt werden. Die sich auf klassisch-islamisches Recht stützenden Gelehrten gingen von einer natürlichen Ungleichheit und Schwachheit der Frau im Glauben aus, was sich leicht in Frage stellen ließe. Die Partnerwahl solle eine individuelle Entscheidung ohne Geschlechtervorbehalt sein. Abu Zaid wurde allerdings vom ägyptischen Staat verfolgt und von einem Gericht zum „Ungläubigen“ erklärt.

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Doch nicht nur im „liberalen“ Spektrum sind Neuinterpretationen auf Basis der Offenbarungsanlässe und historischer Kontextualisierungen möglich, sondern auch im traditionellen und „konservativen“ Milieu. Insbesondere bei Koranversen, die Gewalt gegen „Ungläubige“ beinhalten, kommen Historisierungen zur Anwendung. Im Falle des bewaffneten Dschihad werden friedensstiftende Suren wie zum Beispiel 8:61 entgegen früherer Exegese nicht als durch die Schwertverse von Sure 9:29ff. aufgehoben interpretiert. Die al-Azhar-Universität veröffentlichte im Jahre 2011 eine Stellungnahme, in der Dschihad von nun an als Vaterlandsverteidigung (difā an al-waṭan) definiert und aus dem historischen Kontext in einen modernen nationalstaatlichen und völkerrechtlichen Rahmen gesetzt wird. Sogar prominente Vertreter der Muslimbruderschaft schlossen sich dieser Neuinterpretation an und positionierten sich damit gegen al-Qaida und andere Extremisten. (nachzulesen bei Rohe, Mathias: Das islamische Recht, S. 178 ff., 260).

Die Beispiele zeigen, dass es nicht nur funktioniert islamische Normen „zeitgemäß“ zu interpretieren, sondern auch, dass dies bereits getan wird. Letztendlich kommt es dabei auf den Willen der Gemeinden und der einzelnen Interpreten an.

Der Islam braucht keinen „muslimischen Martin Luther“ 

Ob es angesichts zunehmender Radikalisierung bei muslimischen Jugendlichen tatsächlich so sinnvoll ist, sich an Martin Luther zu orientieren, der in seinen „Judenschriften” einen radikalen Antijudaismus predigte, 1543 die Vertreibung der Juden aus den evangelischen Fürstentümern erreichen und sich gerade bezüglich der hebräischen Bibel stärker am Ur-Wortlaut orientieren wollte, sei dahingestellt. Von seiner Haltung gegenüber „ketzerischen“ Täufern und der Todesstrafe für diese ganz abgesehen. Tatsächlich dringend notwendige Neuinterpretationen und eine theologische Positionierungen gegen Neosalafisten, IS und al-Qaida sollten sich auf andere Grundlagen stützen. Vielmehr ist es an der Zeit, um es mit Muhammad Iqbal auszudrücken, durch eigenständiges Raisonnement (Idschtihad) das „religiöse Denken wiederzubeleben“. Auch das Argument mit der Aufklärung hinkt, denn gerade die großen Aufklärer, wie Immanuel Kant, hatten ein sehr positives Islam-Bild (Arbeit zum wissenschaftlichen Mohammed-Bild in der Aufklärung). Kant ließ sich sogar die islamische Eröffnungsformel

„Im Namen Gottes des Allerbarmers, des Barmherzigen“ (Basmala, bi-smi-Llahi r-Rahmani r-Rahim)

ganz oben auf seine Doktorurkunde platzieren – auf Arabisch.

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In der islamischen Theologie gibt es seit den frühesten Jahrhunderten islamischer Zeitrechnung eine historische bzw. historisierende Methode, die stets ein integraler Bestandteil der Koranexegese und Textauslegung war. Nicht nur bei Nichtmuslimen ist dieser Umstand weitgehend unbekannt, sondern auch bei zahlreichen zeitgenössischen Muslimen. Diese Tradition kann wiederbelebt  oder stärker betont werden. Gut dabei ist, dass dies dann nicht nur Vertretern eines sogenannten „liberalen Islam“ vorbehalten sein muss, sondern problemlos von Gelehrten aus dem traditionellen und „konservativen“ Spektrum angewandt werden kann. An diese alte Methode anzuknüpfen ist viel sinnvoller und realistischer, als von Muslimen, analog zur christlichen Kirche, eine „Aufklärung“ und eine historisch-kritische Methode zu verlangen.

Eine ausführliche wissenschaftliche Arbeit zu den Offenbarungsanlässen finden Sie hier

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